Kur in Franken - Bad BockletEntspannung pur

Kur in Franken - Bad Bocklet

Allgemeine Informationen zur Beihilfe für Ihre Kur im Kunzmann:

Unser Haus ist ein staatlich anerkanntes Sanatorium für Ihre Kur in der Region Franken.
Es besteht Beihilfefähigkeit nach § 30 GewO und ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen (einschließlich der Postbeamtenkrankenkasse).

Alle Anwendungen werden in der hauseigenen Badeabteilung verabreicht:

Die Praxis für Physiotherapie Dieter Kunzmann befindet sich im Hause. Die Praxis für Physiotherapie ist zur Abrechnung mit allen Krankenkassen berechtigt.

Ebenso befindet sich die Arztpraxis im Hause für:
Neue Therapien - Dr. Winfried Breitenbach,
Internist, Badearzt und Facharzt für Ganzheitliche Medizin, Naturheilkunde, Komplexhomöopathie, Phytotherapie und Akupunktur.

  • Bei einer Stationären Reha-Maßnahme rechnen wir den aktuell gültigen Pflegesatz direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und zahlen Sie nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil (derzeit 10,-- € kalendertäglich), evt. Wahlleistungen wie z.B. Zimmer in der Komfort-Kategorie, evtl. Persönlichen Ausgaben wie Parkplatzgebühr, Wellness- und Beautybehandlungen, zusätzliche Getränke etc. Diese Maßnahme kann alle 4 Jahre, in Ausnahmenfällen auch jährlich durchgeführt werden.
  • Die Ambulante Rehabilitationskur (früher offene Badekur) kann immer noch durchgeführt werden. Den täglichen Zuschuss erhalten Sie jedoch nur alle 4 Jahre. Bei dieser Kur können wir bei Vorlage des Kurmittel- und Badearztscheines die Medizinischen Anwendungen (abzüglich des gesetzlichen Eigenanteiles (derzeit 10 % plus 10,-- € Rezeptgebühr) und die Arztkosten direkt abrechnen. Sie zahlen Unterkunft, Verpflegung, Extras sowie Kurtaxe. Für die Unterkunft und Verpflegung bekommen Sie ggf. einen täglichen Zuschuß (mit Krankenkasse abklären!)
  • Gerne können Sie auch von Ihrem Hausarzt eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) mitbringen, welches wir dann auch direkt mit Ihrer Krankenkasse abzüglich der Rezeptgebühr abrechnen können. Bitte beachten Sie aber, das diese Verordnung nicht älter als 10 Tagen sein darf und wir ausschließlich für die in unserer Preisliste
    aufgeführten Med. Anwendungen Kassenzulassung
    und somit die Möglichkeit der Direktabrechnung besitzen.

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